Aktuelle Rechtsentwicklung
Erhöhte Sorgfaltspflicht für Experten im Aufsichtsrat
Ein Aufsichtsratsmitglied mit beruflich erworbenen Spezialkenntnissen unterliegt bei seiner Mitwirkung im Aufsichtsrat hinsichtlich seines Spezialgebiets einem erhöhten Sorgfaltsmaßstab.
BGH, Urteil vom 20. September 2011 - II ZR 234/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de