Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (31 - 35)

Überwachungspflichten des Mitgeschäftsführers begrenzt

Der intern mit der Lohnsteuer nicht befasste Geschäftsführer muss deren korrekte Behandlung nur bei gegebenem Anlass kontrollieren, wenn zum Beispiel die wirt-schaftliche Lage der Gesellschaft oder die Person des verantwortlichen Mitgeschäftsführers dazu Anlass geben.

BFH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII B 126/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de