Aktuelle Rechtsentwicklung
Überwachungspflichten des Mitgeschäftsführers begrenzt
Der intern mit der Lohnsteuer nicht befasste Geschäftsführer muss deren korrekte Behandlung nur bei gegebenem Anlass kontrollieren, wenn zum Beispiel die wirt-schaftliche Lage der Gesellschaft oder die Person des verantwortlichen Mitgeschäftsführers dazu Anlass geben.
BFH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - VII B 126/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de