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Kündigungsschutz kann vertraglich vereinbart werden

Das Kündigungsschutzgesetz ist auf Geschäftsführer grundsätzlich nicht anwendbar. Im Geschäftsführervertrag kann aber die Geltung der materiellrechtlichen Regelungen des Gesetzes vereinbart werden.

BGH, Urteil vom 10. Mai 2010 - II ZR 70/09


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de