Aktuelle Rechtsentwicklung
Regresshaftung bei zentralem Cash-Management
Die Vertreter des Gesellschafters begehen eine regressbehaftete Untreuestraftat, wenn sie wissentlich Liquidität bei der Gesellschaft in einem Umfang abrufen, die deren Existenz gefährdet.
BFH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de