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Geschäftsführerhaftung bei Zustimmungsvorbehalten

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers entfällt nicht, wenn er bei allen Zahlungen einen internen Zustimmungsvorbehalt beachten muss.

FG München, Urteil vom 23. Juli 2009 - 15 K 3609/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de