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Haftung des Geschäftsführers ohne Leitungskompetenz

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass alle finanziellen Entscheidungen durch einen Sanierungsexperten oder Generalbevollmächtigten des Gesellschafters getroffen werden.

BFH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VII B 266/08


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de