Aktuelle Rechtsentwicklung
Haftung des Geschäftsführers ohne Leitungskompetenz
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass alle finanziellen Entscheidungen durch einen Sanierungsexperten oder Generalbevollmächtigten des Gesellschafters getroffen werden.
BFH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VII B 266/08
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de