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Treuwidrigkeit eines Entlastungsbeschlusses

Der Entlastungsbeschluss ist anfechtbar, wenn zu seinem Zeitpunkt zwar die Pflichtverletzung bekannt, der Schaden aber noch nicht ermittelt ist, und mit dem Beschluss die weitere Klärung verhindert werden soll.

BGH, Beschluss vom 04. Mai 2009 - II ZR 169/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de