Aktuelle Rechtsentwicklung
GmbH-Recht vereinfacht, aber neue Haftungsrisiken
Praxisrelevante Änderungen sind insbesondere die
- Erleichterung der Kapitalaufbringung, u.a. durch Einführung der Unternehmergesellschaft (Mindeskapital 1,00 Euro),
- Zulassung des Cash-Poolings bei vollwertigem Rückzahlungsanspruch gegen Gesellschafter (bei Neugründungen dem Handelsregister anzuzeigen),
- Prüfungsgrenzen des Handelsregisters,
- Anfechtbarkeit der vor Stellung des Insolvenzantrages an Gesellschafter zurückgewährten Darlehen (1 Jahr) und Sicherheiten (10 Jahre),
- Geschäftsführerhaftung bei Substanzauszehrung zum Vorteil der Gesellschafter,
- Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter bei fehlendem Geschäftsführer.
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 28. Oktober 2008
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de