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"Selbstbestellung" in Tochtergesellschaft unwirksam

Ein Organmitglied des Gesellschafters (Vorstand) kann sich nicht selbst zum Geschäftsführer der Tochtergesellschaft berufen, wenn er nicht vom Selbstkontrahierungsverbot (§ 181 BGB) befreit ist.

BGH, Beschluss v. 17.1.2023 - II ZB 6/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de