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Vertraulichkeit gilt auch für Betriebsrat im Aufsichtsrat

Seine Pflichten verletzt ein dem Aufsichtsrat angehörendes Betriebsratsmitglied bereits mit vagen Andeutungen zu vertraulichen Vorgängen im Aufsichtsrat gegenüber dem Betriebsrat.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. November 2006 - 8 W 388/06; BAG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 2 ABR 59/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de