Aktuelle Rechtsentwicklung
Pflicht zur Rückgabe aller Geschäftsunterlagen
Organmitglieder müssen nach Beendigung ihrer Amtszeit grundsätzlich alle Geschäftsunterlagen/angefertigte Kopien der Gesellschaft heraus- und über den Verbleib fehlender Unterlagen Auskunft geben.
BGH, Beschluss vom 07. Juli 2008 - II ZR 71/07
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de