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Pflicht zur Rückgabe aller Geschäftsunterlagen

Organmitglieder müssen nach Beendigung ihrer Amtszeit grundsätzlich alle Geschäftsunterlagen/angefertigte Kopien der Gesellschaft heraus- und über den Verbleib fehlender Unterlagen Auskunft geben.

BGH, Beschluss vom 07. Juli 2008 - II ZR 71/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de