Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Haftung wegen 'Unterkapitalisierung'
Eine Haftung wegen unzureichender Kapitalausstattung entfällt - es sei denn, sie ist Bestandteil einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung der Gläubiger.
BGH, Urteil vom 28. April 2008 - II ZR 264/06
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de