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Fristlose Kündigung bei Kompetenzüberschreitung?

Der Geschäftsführer kann nicht wegen eigenmächtigem Handeln fristlos gekündigt werden, wenn er bei einem Kompetenzverstoß wegen besonderer Umstände vom Einverständnis der Gesellschafter ausgehen durfte.

BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - II ZR 289/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de