Aktuelle Rechtsentwicklung
Aufsichtsrat hat Kontrollbefugnisse nur als Gremium
Die Überwachung der Geschäftsführung obliegt dem Aufsichtsrat als Organ, nicht dem Aufsichtsratsmitglied als Einzelperson (Ausnahme: der Gesellschaftsvertrag enthält Sonderregelungen).
OLG Frankfurt a.M., Beschl. vom 01. Oktober 2007 - 20 W 141/07
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de