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EU-rechtswidriger Beihilfe ist zurückzufordern

Die seiner Gesellschaft gewährte, EU-rechtswidrige Beihilfe muss der Gesellschafter von seiner Gesellschaft auch dann zurückfordern, wenn sie dadurch insolvent wird.

BGH, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 256/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de