Aktuelle Rechtsentwicklung
EU-rechtswidriger Beihilfe ist zurückzufordern
Die seiner Gesellschaft gewährte, EU-rechtswidrige Beihilfe muss der Gesellschafter von seiner Gesellschaft auch dann zurückfordern, wenn sie dadurch insolvent wird.
BGH, Urteil vom 05. Juli 2007 - IX ZR 256/06
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de