Aktuelle Rechtsentwicklung
Insolvenzhaftung bei unzureichender Buchführung
Nur auf Grundlage einer ordnungsmäßigen Buchführung kann sich der Geschäftsführer gegen seine persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung wehren.
BGH, Urteil vom 12. März 2007 - II ZR 315/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de