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Geschäftsführer haftet für alte Steuererklärungen

Der Geschäftsführer muss vor seiner Bestellung abgegebene Steuererklärungen berichtigen, wenn er deren Unrichtigkeit während der Festsetzungsfrist erkennt.

BFH, Beschluss vom 07. März 2007 - I B 99/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de