Aktuelle Rechtsentwicklung
Geschäftsführer haftet für alte Steuererklärungen
Der Geschäftsführer muss vor seiner Bestellung abgegebene Steuererklärungen berichtigen, wenn er deren Unrichtigkeit während der Festsetzungsfrist erkennt.
BFH, Beschluss vom 07. März 2007 - I B 99/06
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de