Aktuelle Rechtsentwicklung
Gesellschaftsrechtlich soll 'gGmbH' kein zulässiger Namenszusatz sein
Nach Auffassung des OLG München soll sich aus § 4 GmbHG ergeben, dass die Abkürzung 'gGmbH' keine gesellschaftsrechtlich zulässige Bezeichnung der Rechtsform darstellt. Sie könne daher nicht in das Handelsregister eingetragen werden.
OLG München, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 31 Wx 084/06
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de