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Der Firmenzusatz 'gUG' kann im HR eingetragen werden

Der BGH hat die Streitfrage entschieden, dass eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Namenszusatz 'gUG (haftungsbeschränkt)' im Handelsregister eingetragen werden kann und diese Bezeichnung im Namen zulässig ist.

BGH, Beschluss v. 28.04.2020 - II ZB 13/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de