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Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers beim Cash-Pooling

Die Lohnsteuerhaftung des Geschäftsführers entfällt nicht dadurch, dass ihm die zur Steuerzahlung benötigten Mittel durch das betriebsübergreifende Cash-Management entzogen werden.

FG Bremen, Urteil vom 07. Juli 2005 - 1 K 429/02(3)


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de