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Durchgriffshaftung nicht wegen Managementfehler

Der zur persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters führende Haftungstatbestand des 'existenzvernichtenden Eingriffs' bezieht sich nicht auf Managementfehler, sondern setzt einen gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff des Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen voraus.

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 - II ZR 256/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de