Aktuelle Rechtsentwicklung
Fristlose Kündigung bei gravierendem Compliance-Verstoß
Bei gravierenden Compliance-Verstößen kann einem Geschäftsführer ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
OLG Hamm, Urteil v. 29.05.2019 - 8 U 146/18.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de