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Fristlose Kündigung bei gravierendem Compliance-Verstoß

Bei gravierenden Compliance-Verstößen kann einem Geschäftsführer ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.

OLG Hamm, Urteil v. 29.05.2019 - 8 U 146/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de