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"Umwandlung" kommunaler Stiftung steuerpflichtig

Die mit einer Grundstücksübertragung verbundene "Umwandlung" einer unselbständigen kommunalen Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung soll grunderwerbsteuerpflichtig sein. Eine freigiebige Schenkung soll nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts ausscheiden, da die Kommune auch insoweit eine öffentliche Aufgabe erfülle.

FG Kassel, Urteil v. 10.07.2023 - 5 K 228/22 (rkr.).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de