Aktuelle Rechtsentwicklung
Grunderwerbsteuerpflicht bei Verschmelzung
Die Aufnahme einer grundbesitzenden Organisation durch Verschmelzung unterliegt der Grunderwerbsteuer.
BFH, Urteil vom 09. April 2008 - II R 32/06 -> Gesetzesänderung beachten
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de