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Grunderwerbsteuerpflicht bei Verschmelzung

Die Aufnahme einer grundbesitzenden Organisation durch Verschmelzung unterliegt der Grunderwerbsteuer.

BFH, Urteil vom 09. April 2008 - II R 32/06 -> Gesetzesänderung beachten


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de