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Wohnungen in einem Behindertenheim sind immer grundsteuerpflichtig

Die Grundsteuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen erstreckt sich nicht auf Wohnräume, deren baulicher Zuschnitt die selbständige Führung eines Haushalts ermöglicht. Solche Wohneinheiten unterliegen selbst dann der Grundsteuer, wenn die Bewohner darin aufgrund des pflegerischen Konzepts keinen eigenständigen Haushalt führen.

BFH, Urteil vom 11. April 2006 - II R 77/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de