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Keine Grundsteuerbefreiung bei zwischengeschaltetem Investor

Eine Grundsteuerbefreiung scheidet aus, wenn eine gemeinnützige Organisation einem gewerblichen Investor an ihrem Grundstück ein Erbbaurecht einräumt und das bebaute Grundstück von dem Investor zurückpachtet.

FG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2005 - 11 K 3234/03 BG


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de