Aktuelle Rechtsentwicklung
Grunderwerbsteuerpflicht bei der Fusion von Kirchengemeinden
Werden bei einer Zusammenlegung von Kirchengemeinden deren grundbesitzenden Gesellschaften auf die neu errichtete Kirchengemeinde übertragen, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer.
BFH, Urteil v. 10.5.2023 - II R 24/21 (noch zur alten Rechtlage, hier aktualisiert unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2b GrEStG n.F.).
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de