Aktuelle Rechtsentwicklung
Kirchlicher Schulträgerwechsel ist grunderwerbsteuerfrei
Wenn bei einem Trägerwechsel an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht als öffentlich-rechtliche Aufgabe auf den neuen Träger übergeht, ist die Übertragung des Schulgrundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit.
BFH, Urteil v. 27.11.2019 - II R 40/16.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de