Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 5)

Kirchlicher Schulträgerwechsel ist grunderwerbsteuerfrei

Wenn bei einem Trägerwechsel an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht als öffentlich-rechtliche Aufgabe auf den neuen Träger übergeht, ist die Übertragung des Schulgrundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit.

BFH, Urteil v. 27.11.2019 - II R 40/16.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de