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Verschmelzung grunderwerbsteuerfrei möglich

Wenn eine GmbH mit Immobilienbesitz auf einen anderen Rechtsträger nach dem Umwandlungsgesetz verschmolzen wird, unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuerpflicht. Ausnahme: der aufnehmende Rechtsträger war vorher min-destens fünf Jahre zu mindestens als 95 % an der aufgenom-menen Gesellschaft beteiligt.

BFH, Urteil v. 21.08.2019 - II R 20/19 (II R 53/15).

Hinweis: Diese angebliche 'Vergünstigung' ist in Wirklichkeit eine (Teil-)Reparatur des Grunderwerbsteuergesetzes mit seiner überschießenden Besteuerung.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de