Aktuelle Rechtsentwicklung
Studentische Kleinstappartements grundsteuerpflichtig
Ein Studentenappartement von 20 m2 mit Wohn-Schlafraum, Bad/WC und für Kleinküchen üblichen Küchenanschlüssen ist grundsteuerpflichtig.
BFH, Urteil v. 04.12.2014 - II R 20/14
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de