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Studentische Kleinstappartements grundsteuerpflichtig

Ein Studentenappartement von 20 m2 mit Wohn-Schlafraum, Bad/WC und für Kleinküchen üblichen Küchenanschlüssen ist grundsteuerpflichtig.

BFH, Urteil v. 04.12.2014 - II R 20/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de