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Kein Pflegezuschlag beim Betreuten Wohnen

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen erhalten den pauschale Zuschlag für zusätzliche Leistungen nur, wenn die Konzeption der Wohnform nicht darauf ausgerichtet ist, dass die Bewohner bei Pflegebedürftigkeit wie bei einer vollstationären Pflege versorgt werden.

OVG Bremen, Beschluss v. 01.11.2023 - 2 LA 100/23.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de