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Mehr Vertrauensschutz nach Betriebsprüfungen

Sozialversicherungsträger haben nunmehr auch nach Abschluss beanstandungsfrei verlaufener Prüfungen Bescheide mit rechtswirksamen Feststellungen zum konkreten Gegenstand und Ergebnis der Prüfung zu erlassen und damit insoweit Bestands- und Vertrauensschutz zu gewähren.

BSG, Urteil v. 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de