Aktuelle Rechtsentwicklung
Mehr Vertrauensschutz nach Betriebsprüfungen
Sozialversicherungsträger haben nunmehr auch nach Abschluss beanstandungsfrei verlaufener Prüfungen Bescheide mit rechtswirksamen Feststellungen zum konkreten Gegenstand und Ergebnis der Prüfung zu erlassen und damit insoweit Bestands- und Vertrauensschutz zu gewähren.
BSG, Urteil v. 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de