Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Künstlersozialabgabe bei gelegentlichen Aufträgen
Eine lediglich gelegentliche Erteilung von Aufträgen an Künstler erfüllt auch nicht die Voraussetzungen einer Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung.
SG Münster, Urteil v. 11.07.2019 - S 14 BA 32/18.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de