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Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von Vereinen sind in der Regel sozialversicherungspflichtig

Vorstandsvorsitzende von Vereinen, die zugleich Aufgaben der laufenden Geschäftsführung wahrnehmen, sind in der Regel sozialversicherungspflichtig. Entscheidend ist aber immer die Vertragsgestaltung im Einzelfall.

LSG NRW, Urteil v. 13.02.2019 - L 8 BA 52/18 (rkr).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de