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Vereinsfeste unterliegen nicht der Künstlersozialversicherungspflicht

Vereinsfeste unterliegen ebenso wie Rahmenprogramme bei Kundgebungen nicht der Beitragspflicht zur Künstlersozialversicherung, denn diese erfasst nur typische Verwerter künstlerischer oder publizistischer Leistungen.

BSG, Urteil v. 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de