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Nur die Erstattung nachgewiesener Auslagen ist sozialversicherungsfrei

Nur die Erstattung ordnungsgemäß nachgewiesener Auslagen unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht.

LSG Nieders.-Bremen, Urteil v. 20.09.2017 - L 2 R 247/17


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de