Aktuelle Rechtsentwicklung
Ehrenamtliche Tätigkeit ist sozialversicherungsfrei
Mit einer angemessenen pauschalen Aufwandsentschädigung vergütete Ehrenämter sind grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn neben Repräsentationspflichten mit dem Ehrenamt verbundene Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden.
BSG, Urteil v. 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de