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Gesetzliche Beitragsbefreiung für Honorar-Notärzte im Rettungsdienst

Honorar-Notärzte im Rettungsdienst sind beitragsfrei, wenn sie außerhalb des Rettungsdienstes zusätzlich eine andere Tätigkeit als Vertragsarzt, als niedergelassener Arzt oder von mindestens 15 Wochenstunden ausüben.

§ 23c SGB IV i.d.F.v. 04.04.2017, BGBl. I 2017,778


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de