Aktuelle Rechtsentwicklung
Gesetzliche Beitragsbefreiung für Honorar-Notärzte im Rettungsdienst
Honorar-Notärzte im Rettungsdienst sind beitragsfrei, wenn sie außerhalb des Rettungsdienstes zusätzlich eine andere Tätigkeit als Vertragsarzt, als niedergelassener Arzt oder von mindestens 15 Wochenstunden ausüben.
§ 23c SGB IV i.d.F.v. 04.04.2017, BGBl. I 2017,778
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de