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Vorstandsvorsitzende häufig nicht sozialversicherungspflichtig

Vorstandsvorsitzenden, denen im Wesentlichen die Leitung des Vereinsvorstandes sowie repräsentative Aufgaben obliegen, sind nicht sozialversicherungspflichtig, falls die laufenden Vereinsgeschäfte ausdrücklich einer Geschäftsführung zugewiesen sind.

LSG BW, Urteil v. 10.06.2016 - L 4 R 1425/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de