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Kein allgemeiner Vertrauensschutz nach Betriebsprüfung der Rentenversicherung

Beanstandungsfrei verlaufende Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger führen zu keinem Vertrauensschutz.

BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de