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Kein allgemeiner Vertrauensschutz nach Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger führen nur insoweit zu einem Vertrauensschutz gegen spätere Beitragsnachforderungen, wie im Prüfungsbescheid ganz konkrete Aussagen zur Beitragspflicht gemacht wurden.

SG Kassel, Urteil vom 04. September 2013 - S 12 KR 246/12


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de