Aktuelle Rechtsentwicklung
Diakon häufig nicht sozialversicherungspflichtig
Die Tätigkeit als Diakon ist kein Dienst für Arbeitgeber und dient auch nicht der Gewinnerzielung.
SG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2013 - S 26 R 156/13
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de