Aktuelle Rechtsentwicklung
Stiftungsvorstand häufig versicherungspflichtig
Ein Stiftungsvorstand ist in der Regel sozialversicherungspflichtig, wenn er von einem Stiftungsrat beaufsichtigt wird und grundlegende Entscheidungen dessen Zustimmungsvorbehalt unterliegen.
SG Dresden, Urteil vom 30. März 2010 - S 39 KR 206/07
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de