Aktuelle Rechtsentwicklung
Kein Vertrauensschutz nach Betriebsprüfungen
Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger erfolgen nicht im Interesse der Arbeitgeber und begründen daher keinen Vertrauensschutz gegen später aufgedeckte Nachforderungstatbestände.
Landessozialgericht NRW, Urteil vom 08. Juli 2008 - L 16 (18) R 43/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de