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Kein Vertrauensschutz nach Betriebsprüfungen

Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger erfolgen nicht im Interesse der Arbeitgeber und begründen daher keinen Vertrauensschutz gegen später aufgedeckte Nachforderungstatbestände.

Landessozialgericht NRW, Urteil vom 08. Juli 2008 - L 16 (18) R 43/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de