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Künstlersozialabgabepflicht gemeinnütziger Träger

Gemeinnützige Träger der künstlerischen oder publizistischen Aus- und Fortbildung sind abgabepflichtige Unternehmer im Sinne der Künstlersozialversicherung.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2008 - L 4 KR 48/04


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de