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Sozialversicherungsbeiträge können 30-jähriger Verjährungsfrist unterliegen

Nach Lohnsteueraußenprüfungen werden des öfteren Lohnsteuerhaftungsbescheide erlassen. Die Sozialversicherungsbeiträge der davon betroffenen Sachverhalte verjähren je nach Sachverhalt manchmal erst in 30(!) Jahren.

Bundessozialgericht. st. Rspr., z.B. Urteil v. 30. März 2000 - B 12 KR 14/99 R


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de