Aktuelle Rechtsentwicklung
Kirchliche Organisationen müssen kein Konkursausfallgeld zahlen
Als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte kirchliche Organisationen sind von der Zahlung des Insolvenzgeldes befreit.
Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 2 BvL 13/82
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de