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Kirchliche Organisationen müssen kein Konkursausfallgeld zahlen

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte kirchliche Organisationen sind von der Zahlung des Insolvenzgeldes befreit.

Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 13. Dezember 1983 - 2 BvL 13/82


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de