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Vereinfachungen für elektronisch erstellte Spendenbescheinigungen

Wenn Zuwendungsempfänger ihrem Finanzamt die Nutzung eines elektronischen Verfahrens zur Erstellung der Spendenbescheinigungen angezeigt haben, genügt deren Übermittlung als schreibgeschützte Dateien an die Spender als Spendennachweis.

BMF, Schreiben v. 6.2.2017 - IV C 4 - S 2223/07/0012


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de