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Freiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden

Freiwillige Spenden über 200 EUR (im Jahr 500 EUR) unterliegen bei Insolvenz des Spenders dem Rückförderungsrisiko.

BGH, Urteil v. 04.02.2016 - IX ZR 77/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de