Aktuelle Rechtsentwicklung
Freiwillige Spende kann bei Insolvenz zurückgefordert werden
Freiwillige Spenden über 200 EUR (im Jahr 500 EUR) unterliegen bei Insolvenz des Spenders dem Rückförderungsrisiko.
BGH, Urteil v. 04.02.2016 - IX ZR 77/15
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de