Aktuelle Rechtsentwicklung
Vor Stiftungsanerkennung gezahlte Spende nicht abziehbar
Die Spende an eine noch nicht von der Stiftungsaufsicht anerkannte Stiftung ('Vorstiftung') kann steuerlich nicht berücksichtigt werden, da das Stiftungsgeschäft bis zur Anerkennung der Stiftung widerrufen werden kann.
BGH, Urteil v. 11.02.2015 - X R 36/11
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de